Verordnung von Neuro-Psychopharmaka


Jürgen Fritze, Pulheim

Wegen methodischer Probleme, resultierend aus der Begrenzung auf die 3000 verordnungsstärksten Fertigarzneimittel, auch des Arzneiverordnungsreports (AVR) 2023 als Quelle pharmakoepidemiologischer Daten rechtfertigen sich Analysen auf Wirkstoffebene nur näherungsweise. Seit Jahren imponiert das Wachstum der Antidepressiva und Antikonvulsiva. Die Gründe für die über die Jahre recht stabile und erhebliche Variabilität, insbesondere in Bezug auf die Verordnung von Psychopharmaka zwischen den Bundesländern, bleiben unklar und warten auf Detailanalysen der – öffentlich nicht zugänglichen – Rohdaten.
Schlüsselwörter: Psychopharmaka, Antidementiva, Antiepileptika, Parkinsonmittel, Pharmakoepidemiologie
Psychopharmakotherapie 2024;31:139–43.

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