Das AMNOG-Bewertungsverfahren des Zusatznutzens erschwert die GKV-Verschreibungsfähigkeit neuer Psychopharmaka


Das Beispiel von Esketamin (Spravato)

Hans-Jürgen Möller, München, und Jürgen Fritze, Pulheim

Psychopharmakotherapie 2023;30:170–3.

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